FEWOKATALOG Logo
 

Mietpreise für Ferienwohnungen im Hinblick auf die Preisangabenverordnung

Ein Beitrag von Reinhold Schweitzer (Inhaber des Internetportals FEWOKATALOG): Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet und Mietpreise angibt, ist durch den Gesetzgeber verpflichtet die PAngV bei der Preisangabe zu beachten. Damit soll Mietern das Vergleichen der Preise mehrerer Objekte erleichtert werden. Außerdem ersparen Sie sich als Vermieter Rückfragen. Bei Nichtbeachtung der Preisangabenverordnung droht neben einer kostenintensiven Abmahnung auch ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro (§ 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz). Im schlimmsten Fall können noch Verstöße gegen Wettbewerbgesetz hinzukommen.

Meine Hinweise stellen weder eine verbindliche Beratung dar, weder den Ansatz auf Rechtsberatung, noch stellen Sie den Anspruch, umfassend und vollständig zu sein und und gelten im Hinblick auf die Vermietung von Ferienunterkünften. Sie sind aus mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung in der Vermietung von Ferienobjekten entstanden. Letztlich möchte ich damit meine Inserenten vor Abmahnungen und anderen rechtl. Konsequenzen schützen.


Ausschnitt aus dem BGH-Urteil vom 06.06.1991
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots.


Konsequenz der Preisangabenverordnung bei Ferienunterkünften

Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung, kurz PAngV, ist die einfache Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote. Somit muss der angegebene Mietpreis auch der tatsächlich zu zahlende Preis sein, ohne Hinzurechnen von irgendwelchen Kosten, wie z.B. Endreinigung, Bettwäsche, Wasser, Heizung und Energiekosten. Ausnahmen sind verbrauchsabhängige Kosten, wie z.B. Wasser, Energiekosten, wenn Sie über einen Verbrauchszähler abgerechnet werden und ein Preis für die Grundeinheit (Kubikmeter, Kilowatt ect....) angegeben ist. Trifft dies zu, müssen Sie als Anbieter ausdrücklich darauf hinweisen.

Die Endreinigung und die Bettwäsche:

Endreinigung und Bettwäsche müssen zunächst im Endpreis enthalten sein! Optional können Sie jedoch jeweils eine Mietminderung angeben, wenn die Endreinigung vom Mieter(in) durchgeführt wird und/oder er/sie eigene Bettwäsche mitbringt. Diese Optionen zu den Preisen können Sie etwa so formulieren: "Der Übernachtungspreis enthält die Endreinigung und die Bettwäsche. Wenn Sie die Endreinigung selbst durchführen, ermäßigt sich der Gesamtmietpreis für Ihren Aufenthalt um 50,00 €; wenn Sie eigene Bettwäsche mitbringen, ermäßigt sich der Gesamtmietpreis um 40 €. Allerdings ist von der ersten Option "Endreinigung" abzuraten. Mietpreise für Ferienwohnungen im Hinblick auf die Preisangabenverordnung bedeutet, sich an den rechtlichen Rahmen zu halten und damit Klarheit für Mieter / bzw. Mietinteressenten zu schaffen. Es ist erstaunlich, dass so wenig Vermieter tatsächlich Ihre Preise an die gesetzl. Vorgaben anpassen, obwohl in fast allen Vermietungsportalen ausdrücklich darauf verwiesen wird.


Die Preisangabe im FEWOKATALOG

Im FEWOKATALOG haben Sie als Vermieter zwei Möglichkeiten der Preisan- bzw. eingabe: Freie Eingabe in einem Textfeld und Eingabe in einen Preiskalender, der dem Mieter auf Eingabe seiner Reisezeit, den exakten Mietpreis für die Aufenthaltsdauer ausrechnet unter Berücksichtigung der PAngV. Ich empfehle ausdrücklich, beide Angaben zu machem. Teilen Sie das Jahr in verschiedene Saisonperioden ein und geben Sie Übernachtungspreise für eine bestimmte Personenzahl an.

Ein Beispiel:

Übernachtungspreise für die Zeit 05.06.2021 bis 28.08.2021, maximal 4 Personen:
2 Personen: 52 EUR, jede weitere Person 10 EUR
Mindestaufenthalt: Eine Woche
Die Endreinigung (Strom und Wasser...) ist in den Preisen eingeschlossen. Wenn Sie Ihre eigene Bettwäsche mitbringen, ermäßigt sich die Gesamtmiete um 30 Eur.
Strom wird mit 0,30 Eur pro kw berechnet (Zwischenzähler vorhanden)

Genau so können Sie die Preise auf im Preiskalender eintragen. Wenn Sie die Preise nur im Preiskalender eintragen, können Sie den Übernachtungspreis auch netto, also ohne Endreinigung und Bettwäsche angeben. Zusätzlich geben Sie eine Preispauschale für die fixen Kosten, z.B. Endreinigung und Bettwäsche ein. Diese wird bei der Preisberechnung zu den individuellen Übernachtungspreisen hinzuaddiert. Den Zusatz, dass die Endreinigung im Preis enthalten ist und dass es eine Ermäßigung für das Mitbringen der Bettwäsche gibt, bringen Sie wie im ersten Beispiel im Textfeld ein, genauso wie z.B. eine Kurtaxe, oder die Angaben zu Strom, Gas, Heizung und Wasser nach individuellem Verbrauch. Die Mietpreise auf Fewokatalog.com werden automatisch berechnet aus dem Preis pro Person und Nacht und den zusätzlichen, unveränderlichen einmaligen Nebenkosten, wie Endreinigung, Bettwäsche und andere Pauschalen, aber auch z.B. fixe Pauschalen für Heizung, Strom und Wasser, sofern sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer sind.

Weiterführender Link:
Die Preisangabenverordnung - Ferienunterkünfte

 

Logo FEWOKATALOG - günstig buchen & kostenlos inserieren

 

FEWOKATALOG Logo - gratis Inserate für Vermieter 2001 - 2024